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Agrarrecht

Landwirte müssen sich zwischenzeitlich mehr denn je als Unternehmer beweisen

Agrarrecht

Wir betreuen bundesweit landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen in allen Angelegenheiten des Agrarrechts einschließlich des Höferechts und Landpachtrechts. Eine spezialisierte Beratung ist notwendig, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ständig ändern. Nur so können unsere Mandanten angemessen auf diese Herausforderungen reagieren.

Wir legen großen Wert auf die räumliche Nähe zu unseren Mandanten. Profitieren Sie von unserer Berufserfahrung. Rechtsanwalt Haller kennt als eigener Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs (www.hofgut-haller.de) die Besonderheiten in diesem Fachbereich und steht Ihnen als versierter Ansprechpartner mit entsprechender Praxiserfahrung auf Augenhöhe zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Haller, Rechtsanwalt

Unsere Leistungen

  • Landwirtschaftliches Zivilrecht
  • Produkthaftung
  • Interessenvertretung vor Schiedsgerichten und Gerichten
  • Beratung zur Ausgestaltung von Getreidekontrakten
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Getreidelieferverträgen
  • Kauf/Leasing von Landmaschinen
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Geltendmachung und Abwehr von Abdriftschäden
  • Landwirtschaftliches Pachtrecht (Betriebspacht und Parzellenpacht)
  • Gestaltung von Pachtverträgen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Pachtverträgen
  • Grundstücksverkehrsrecht
  • Gestaltung von Kaufverträgen
  • Unternehmensnachfolge
  • Genehmigungsverfahren / Bauplanungsrecht / Baugenehmigung / Bauvorbescheid /Bauordnungsrecht
  • Beratung von landwirtschaftlichen Kooperationen, Betriebsgemeinschaften, Maschinengemeinschaften, Maschinenringe, Erzeugerringe, Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften