Landwirte müssen sich zwischenzeitlich mehr denn je als Unternehmer beweisen
Agrarrecht
„Wir beraten landwirtschaftliche Betriebe und agrarwirtschaftliche Unternehmen bundesweit in sämtlichen Fragen des Agrarrechts – einschließlich Höferecht und Landpachtrecht. Aufgrund der sich stetig wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine spezialisierte Rechtsberatung unerlässlich. Nur so können unsere Mandanten effektiv und vorausschauend auf neue Herausforderungen reagieren.“
Wir schätzen den persönlichen Kontakt und setzen daher auf eine enge räumliche Nähe zu unseren Mandanten. Profitieren Sie von unserer Berufserfahrung. Rechtsanwalt Haller kennt als eigener Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs (www.hofgut-haller.de) die Besonderheiten in diesem Fachbereich und steht Ihnen als versierter Ansprechpartner mit entsprechender Praxiserfahrung auf Augenhöhe zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Haller, Rechtsanwalt
Unsere Leistungen
Landwirtschaftliches Zivilrecht
Produkthaftung
Interessenvertretung vor Schiedsgerichten und Gerichten
Beratung zur Ausgestaltung von Getreidekontrakten
Durchsetzung von Ansprüchen aus Getreidelieferverträgen
Kauf/Leasing von Landmaschinen
Verkehrssicherungspflichten
Geltendmachung und Abwehr von Abdriftschäden
Landwirtschaftliches Pachtrecht (Betriebspacht und Parzellenpacht)