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Agrarrecht

Landwirte müssen sich zwischenzeitlich mehr denn je als Unternehmer beweisen

Agrarrecht

„Wir beraten landwirtschaftliche Betriebe und agrarwirtschaftliche Unternehmen bundesweit in sämtlichen Fragen des Agrarrechts – einschließlich Höferecht und Landpachtrecht. Aufgrund der sich stetig wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine spezialisierte Rechtsberatung unerlässlich. Nur so können unsere Mandanten effektiv und vorausschauend auf neue Herausforderungen reagieren.“

Wir schätzen den persönlichen Kontakt und setzen daher auf eine enge räumliche Nähe zu unseren Mandanten. Profitieren Sie von unserer Berufserfahrung. Rechtsanwalt Haller kennt als eigener Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs (www.hofgut-haller.de) die Besonderheiten in diesem Fachbereich und steht Ihnen als versierter Ansprechpartner mit entsprechender Praxiserfahrung auf Augenhöhe zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Haller, Rechtsanwalt

Unsere Leistungen

  • Landwirtschaftliches Zivilrecht
  • Produkthaftung
  • Interessenvertretung vor Schiedsgerichten und Gerichten
  • Beratung zur Ausgestaltung von Getreidekontrakten
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Getreidelieferverträgen
  • Kauf/Leasing von Landmaschinen
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Geltendmachung und Abwehr von Abdriftschäden
  • Landwirtschaftliches Pachtrecht (Betriebspacht und Parzellenpacht)
  • Gestaltung von Pachtverträgen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Pachtverträgen
  • Grundstücksverkehrsrecht
  • Gestaltung von Kaufverträgen
  • Unternehmensnachfolge
  • Genehmigungsverfahren / Bauplanungsrecht / Baugenehmigung / Bauvorbescheid /Bauordnungsrecht
  • Beratung von landwirtschaftlichen Kooperationen, Betriebsgemeinschaften, Maschinengemeinschaften, Maschinenringe, Erzeugerringe, Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften