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Insolvenzrecht

Insolvenz als zweite Chance

Insolvenzrecht

In Krisen reichen die Anstrengungen von Management, Gesellschaftern und Mitarbeitern nicht immer aus, um ein Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Auch die Geduld der Lieferanten ist erschöpft, wenn Zahlungen zu lange ausbleiben. Und spätestens bei drohender Zahlungsunfähigkeit steht die Insolvenz bevor. Was früher mit der Schließung von Unternehmen gleichgesetzt wurde, ist heute auch die Chance für einen Neuanfang, vorausgesetzt Unternehmensführungen ziehen die Insolvenz frühzeitig als Plan “B“ in Betracht.

Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, aber auch die Planung und Überwachung von Verfahren durch erfahrene Sachwalter oder Insolvenzverwalter eröffnen Gläubigern und Unternehmen zusätzliche Perspektiven. Sie führen Unternehmen kompetent durch Krisen und sichern gegenüber den Gerichten die transparente und einwandfreie Durchführung des Insolvenzverfahrens. So ermöglichen Sie den Erhalt von Unternehmen über die Krise hinaus.

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Haller, Rechtsanwalt

Unsere Leistungen

  • Sachwaltung in Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung (in Deutschland)
  • Insolvenzverwaltung
  • Fortführung von Unternehmen/Betrieben in Insolvenz
  • Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
  • Erstellung von Insolvenzplänen