Ein starker Partner im Sonderprivatrecht der Kaufleute
Handels- und Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht betrifft die Gesamtheit aller zivilrechtlichen Vertragstypen. Über die klassischen Vertragstypen des BGB hinaus, wie z.B. Kauf- oder Dienstvertrag, erlangen in der juristischen Praxis fortwährend neue spezifizierte Verträge an Bedeutung, wie z.B. Franchise-, Energiecontracting-, Leasing-, Options- oder Lizenzverträge. Oftmals handelt es sich um Verträge, die Elemente verschiedener klassischer Vertragstypen miteinander kombinieren. Das allgemeine Vertragsrecht besitzt daher Schnittpunkte zu vielen Bereichen des Zivilrechts, wozu unser Verständnis, Sachverhalte und Rechtsfragen segmentübergreifend im Team gemeinsam zu lösen, zu großer Effizienz führt. Die Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsklauseln, die Analyse der praktischen Durchsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen und die Beurteilung von Prozessrisiken gehört dabei genauso zu unseren Aufgaben wie die Gestaltung und der Entwurf verschiedenster Vertragstypen sowie allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Ihre Ansprechpartner
Mona Wolf-Leischner
Rechtsanwältin
Sebastian Haller
Rechtsanwalt
Unsere Leistungen
Kaufverträge und Rahmenverträge
Kundenreklamation, Gewährleistung und Produkthaftung
Handelsvertreter, Vertragshändler und Vertriebsverträge
Lieferverträge und Logistikverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB
Qualitätssicherungsvereinbarungen, QSV und Geheimhaltungsvereinbarungen, NDA