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Handels- und Vertragsrecht

Ein starker Partner im Sonderprivatrecht der Kaufleute

Handels- und Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht betrifft die Gesamtheit aller zivilrechtlichen Vertragstypen. Über die klassischen Vertragstypen des BGB hinaus, wie z.B. Kauf- oder Dienstvertrag, erlangen in der juristischen Praxis fortwährend neue spezifizierte Verträge an Bedeutung, wie z.B. Franchise-, Energiecontracting-, Leasing-, Options- oder Lizenzverträge. Oftmals handelt es sich um Verträge, die Elemente verschiedener klassischer Vertragstypen miteinander kombinieren. Das allgemeine Vertragsrecht besitzt daher Schnittpunkte zu vielen Bereichen des Zivilrechts, wozu unser Verständnis, Sachverhalte und Rechtsfragen segmentübergreifend im Team gemeinsam zu lösen, zu großer Effizienz führt. Die Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsklauseln, die Analyse der praktischen Durchsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen und die Beurteilung von Prozessrisiken gehört dabei genauso zu unseren Aufgaben wie die Gestaltung und der Entwurf verschiedenster Vertragstypen sowie allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen.

Ihre Ansprechpartner

Mona Wolf-Leischner

Mona Wolf-Leischner

Rechtsanwältin

Sebastian Haller

Rechtsanwalt

Unsere Leistungen

  • Kaufverträge und Rahmenverträge

  • Kundenreklamation, Gewährleistung und Produkthaftung
  • Handelsvertreter, Vertragshändler und Vertriebsverträge
  • Lieferverträge und Logistikverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen, QSV und Geheimhaltungsvereinbarungen, NDA
  • Mietverträge, Lizenzverträge und Nutzungsverträge