Die Ausgangssituation: Sichere Verträge mit dem nötigen Spielraum bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Planbarkeit.
Gewerbliches Mietrecht
Wir vertreten Sie umfassend in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Einen Arbeitsschwerpunkt haben wir im gewerblichen Mietrecht gebildet. Das gewerbliche Mietrecht folgt zahlreichen Besonderheiten, insbesondere auch deswegen, da es oft Schnittstellen zum Pacht-, Kauf- und Vollstreckungsrecht aufweist. Im gewerblichen Mietrecht bestehen zudem weitreichendere Gestaltungsmöglichkeiten als im Wohnungsmietrecht, weswegen eine qualifizierte anwaltliche Beratung vor Vertragsschluss umso wichtiger ist.
Für den gewerblichen Mieter ist die rechtssichere Gestaltung der Laufzeit eines Mietvertrags von entscheidender Bedeutung, da mit dem Verlust des Mietvertrags meist auch die wirtschaftliche Existenzgrundlage verloren geht. Wichtig ist daher, die Verlängerungsmöglichkeiten des bestehenden oder des abzuschließenden Mietverhältnisses zu prüfen. Der gewerbliche Vermieter hat regelmäßig ein Interesse an der Sicherstellung der Mietzahlungen. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, um Mietausfälle weitestgehend auszuschließen.