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Verkehrsrecht und Schadensmanagement

Ansprüche durchsetzen, Schäden zügig regulieren

Verkehrsrecht und Schadensmanagement

Unfallgeschädigte sind im Schadensfall auf Fachkompetenz und Durchsetzungsfähigkeit angewiesen. Die Rechtsanwaltsgesellschaft Haller sorgt bundesweit für eine zügige Schadensregulierung, einen schnellstmöglichen Zahlungseingang und übernimmt zusätzlich die gesamte Korrespondenz.

Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich für:

  • Speditionen
  • Autohäuser
  • Mietwagenunternehmen
  • Kfz-Werkstätten
  • Kfz-Sachverständige
  • Unfallgeschädigte
Sie profitieren von unserer Erfahrung aus der Abwicklung mehrerer Tausend Verkehrsunfallschäden. Ihr Mehrwert liegt in der Arbeitsleistung. Wir beraten Sie schnell, sicher und unkompliziert. Somit sparen Sie Geld, Nerven und Zeit.

Vorteile

Sie können für Ihre Kunden die optimale Reparatur durchführen und sind nicht zur billigsten Variante nach den Anweisungen der Versicherung gezwungen. Sie reparieren auch nicht zu Billigstundensätzen der „Partnerwerkstätten“.

Bieten Sie Ihren Kunden einen Mehrwert: Ein Verkehrsanwalt kann für Ihre Kunden auch weitere Schadensersatzansprüche geltend machen, z. B. Schmerzensgeld für Personenschäden.

Sie ersparen sich und Ihren Mitarbeitern den Frust einer Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ihre Mitarbeiter werden dadurch deutlich entlastet.

Kürzungen werden vermieden. Die Schadensregulierung erfolgt schnell und effizient. Steigern Sie Ihre Rendite und stärken Sie die Kundenbindung. Überlassen Sie die Schadensregulierung nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Nutzen Sie ein professionelles und unabhängiges anwaltliches Schadensmanagement, um Ihre Kunden zu begeistern. Profitieren Sie unter dem Strich von einer stärkeren Kundenbindung. Auch Kfz-Sachverständigenbüros leiden zunehmend unter der Kürzungspolitik der Haftpflichtversicherer. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, um unberechtigte Rechnungskürzungen durchzusetzen.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Prepens

Rechtsanwalt

Mirjam Nothdurft

Rechtsanwältin

Unsere Leistungen

  • Fiktive Abrechnung

  • Merkantiler Minderwert
  • Abschlepp-, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge
  • Totalschaden, Restwert und Wiederbeschaffungswert
  • Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld und vermehrte Bedürfnisse
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Schadensregulierung bei Leasingfahrzeugen