Die Ausgangssituation: Kleines Risiko verbunden mit größtmöglichem Handlungsspielraum.
Gesellschaftsrecht
Um als Unternehmen im harten Wettbewerb dauerhaft zu bestehen, sind passgenaue gesellschaftsrechtliche Strukturen unabdingbar. Die Organisationsform hat nicht nur Auswirkungen auf den Haftungsumfang, sondern auch für die Steuerlast. Gerade bei personalistisch strukturierten Gesellschaften führen Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander schnell zum handfesten Streit – aus dem meist dringender Beratungsbedarf entsteht, oft auch gerichtlich.
Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts – auch in komplexen Fällen und engen Zeitrahmen. Zu unseren Mandanten gehören verschiedenste Gesellschaften, familiengeführte Mittelstandsunternehmen, vermögensverwaltende Gesellschaften und strategische Investoren und Finanzinvestoren.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Haller, Rechtsanwalt
Unsere Leistungen
Umfassende Begleitung bereits ab der Gründungsphase bei der Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
Beratung in allen sich täglich stellenden Fragen gesellschaftsrechtlicher Themen (sog. „Corporate Housekeeping“) – wie der Reichweite von Rechten und Pflichten der Organe der Gesellschaft oder
in Gesellschafterversammlungen hinsichtlich der Weichenstellungen für die geschäftliche Entwicklung oder Haftungsfragen
Beratung in allen weiteren Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts